Die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) hat mich als ihren Kooperationspartner anerkannt und somit können Versicherte der SVA im Rahmen des Programms "SVA Gesundheitshunderter" eine bei mir getätigte Ausgabe für Yogastunden über den Versicherungsträger teilrefundiert bekommen. Bei einer finanziellen Investition von mindestens 150 Euro, wird eine Refundierung von 100 Euro jährlich ermöglicht.
Hier die Kriterien im Detail, die vom SVA Versicherten erfüllt sein müssen:
- Bestehende aufrechte Pflichtversicherung in der GSVG-Krankenversicherung (pflichtversicherte Unternehmer, Gewerbepensionisten, mitversicherte / anspruchsberechtigte Angehörige)
- Finanzielle Mindestinvestition: 150,-- €
- Der Gesundheitshunderter kann ein Mal pro Kalenderjahr (mittels entsprechendem Gesundheitshunderter-Antragsformular, Beilage der Rechnungskopien und des Befundblattes der Vorsorgeuntersuchung) bei der jeweilig zuständigen SVA-Landesstelle beantragt werden.
- Für den Bereich Entspannung (Yoga, Shiatsu, Qigong, Taijiquan, Yiquan sowie Heilmassage) ist die Absolvierung eines Gesundheitschecks (= Vorsorgeuntersuchung) innerhalb des letzten Jahres vor Inanspruchnahme des Angebots nachzuweisen. Eine Teilnahme am Programm "Meine Gesundheitsziele" ist auch ausreichend.
Das entsprechende Antragsformular zum SVA Gesundheitshunderter (für Unternehmer/innen und Pensionist/innen) auf der SVA-Homepage ist unter diesem Link abrufbar
Wichtig ist, dass Ihr Name und eine Leistungsbeschreibung auf der Honorarnote, die der Versicherter mit dem Antrag und dem Befundblatt der Vorsorgeuntersuchung bei der Landesstelle einreicht, gut ersichtlich sind.